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Mar
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Wann darf man Bäume fällen?

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Bäume sind Klimaschützer. Daher dürfen sie nicht grundlos gefällt werden. Eine verschattete Terrasse oder eine Allergie gegen Pollen ist nicht ausreichend, um einen Baum, auch im eigenen Garten, zu fällen. Zudem sind beim Schlagen von Bäumen Fristen zu beachten.
Bäume fällen
So besteht nach dem Bundesnaturschutzgesetz ein Fällverbot in der Zeit vom 01. März bis zum 30. September eines jeden Jahres (Hamburg und Brandenburg 15. März bis 30. September). Dies dient dem Schutz nistender Vögel. Bundesländer und Kommunen haben zudem eigene Regelungen verfügt.

Es bestehen überdies einige praktische Gründe für das Fällen von Bäumen in der kalten Jahreszeit. So enthält das Holz der Bäume in der Zeit von November bis Anfang Februar nur wenig Wasser. Es trocknet daher schneller und lässt sich eher als Brennholz nutzen. Vorteilhaft ist darüber hinaus, dass Laubbäume keine Blätter tragen und ohnehin zurückgeschnitten werden müssen.

Wann man eine Genehmigung zum Fällen von Bäumen benötigt


Grundsätzlich gilt, dass Bäume mit einem Stammumfang von wenigstens 30 Zentimetern nicht ohne Genehmigung gefällt werden dürfen. Kommunale Baumschutzsatzungen sehen hier sogar nicht selten noch strengere Regelungen vor. Zuwiderhandlungen können übrigens sehr teuer werden, da sie mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Genauere Informationen über die Satzungen erteilen die jeweiligen Gemeinden und Ordnungsämter. Für Obstbäume in Klein- und Schrebergärten gelten andere Vorschriften, die die jeweilige Satzung regelt.

Ein Pflegeschnitt ist jedoch auch im Winter zulässig, Darunter fallen etwa unerwünschte Entwicklungen in der Baumkrone, das Entfernen von toten, kranken oder sich kreuzenden Ästen sowie das Beschneiden von Bäumen an Verkehrsflächen.

Auch fürs Hecke schneiden, das kürzen von Büschen und andere Gehölzen gelten in der Zeit vom 1. bzw. 15. März bis zum 30. September Schutzregelungen, da brütenden Vögeln die Möglichkeit zum Nisten gewährt werden soll. Begründete Ausnahmen bestehen jedoch auch hier.
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Über den Autor

Marco Schmitz (Alle Beiträge anzeigen)

... Dabei seit: 17.08.2012.

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